Frage
Er sagt, dass er der schafiitischen Rechtsschule folgt. Ist sein Studium der hanafitischen Rechtsschule für ihn verpflichtend in der Praxis und Anwendung, oder kann er von beiden Rechtsschulen schöpfen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn du der schafiitischen Schule folgst und sie gut studiert hast, solltest du dabei bleiben. Es ist möglich, in Notfällen von der hanafitischen Schule Gebrauch zu machen, aber wenn du die schafiitische Schule nicht studiert hast, ist dies eine gute Gelegenheit für dich, sie zu lernen und anzuwenden; denn sie ist sehr einfach in der Anwendung und für jeden zugänglich. Und Allah weiß es am besten.