Die freiwilligen Gebete nach dem Fajr-Gebet

Frage
Was ist das Urteil über die freiwilligen Gebete nach dem Fajr-Gebet?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Es ist unerwünscht, nach dem Fajr-Gebet freiwillige Gebete zu verrichten, es sei denn, man betet ein versäumtes Gebet, ein Rezitationsniederwerfung oder ein Beerdigungsgebet; denn das Verbot hat einen Grund, der nicht zur Zeit gehört, und zwar wird die Zeit wie mit einer Pflicht beschäftigt betrachtet, was besser ist als das echte freiwillige Gebet. Daher zeigt es sich nicht in Bezug auf eine andere Pflicht, die ähnlich ist. Der Beweis dafür, dass das Verbot nicht für andere gilt, ist, dass es die Pflicht zur Zeit nicht von einer anderen Zeit abhält, selbst wenn es sich um dieselbe handelt, denn sonst würde es anders sein als bei den drei vorhergehenden Zeiten; Abu Sa'id al-Khudri, möge Allah mit ihm zufrieden sein, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagte: "Es gibt kein Gebet nach dem Nachmittagsgebet, bis die Sonne untergeht, und kein Gebet nach dem Fajr-Gebet, bis die Sonne aufgeht", in Sahih Muslim 1: 567 und Sahih al-Bukhari 1: 400. Siehe: Al-Tajweed 1: 87 und Al-Waqaya S.138, und Allah weiß es am besten.
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