Das freiwillige Gebet bei knapper Zeit für das Pflichtgebet

Frage
Was ist das Urteil über das freiwillige Gebet, wenn die Zeit für das Pflichtgebet knapp ist?
Antwort

Ich sage, und Gott gewährt Erfolg: Es ist unerwünscht, in diesem Fall ein freiwilliges Gebet zu verrichten, da es das Pflichtgebet aus seiner Zeit verschiebt für etwas, das nicht Pflicht ist. Man lässt das, was man tun muss, und tut, was man nicht tun muss, und das ist nicht die Handlung von Vernünftigen. Vielmehr, wenn die nächste Zeit eine Zeit der Verderbnis ist, wie die Zeit des Sonnenaufgangs, dann lässt man die Pflichten und beschränkt sich auf das Mindeste, mit dem das Gebet gültig ist. Siehe: Marāqī al-Falāḥ und die Randbemerkung von al-Taḥṭāwī, Seite 191. Und Gott weiß es am besten.

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