Frage
Was ist das Urteil über jemanden, der Weizen anstelle von Weizen unter Berücksichtigung des Wertes bei der Almosensteuer abgibt?
Antwort
Ich sage und Gott gebe Erfolg: Wer Weizen anstelle von Weizen unter Berücksichtigung des Wertes abgibt, indem er beispielsweise ein halbes Sa' von gutem Weizen für ein Sa' von mittlerem Weizen abgibt, das ist nicht erlaubt; denn es ist nicht erlaubt, das Festgelegte teilweise durch etwas anderes unter Berücksichtigung des Wertes abzugeben, egal ob das, wofür abgegeben wurde, von derselben Art oder einer anderen Art ist, nachdem es festgelegt wurde. Der Wert wird nur für das, was nicht festgelegt ist, berücksichtigt. Siehe: Badā'i' al-Ṣanā'i' 2: 72-73, und Gott weiß es besser.