Das Urteil über den Fastenden, der weniger als einen Mundvoll erbricht und der Erbrochene von selbst zurückkehrt
Was ist das Urteil über den Fastenden, der weniger als einen Mundvoll erbricht und der Erbrochene von selbst zurückkehrt?
Antwort
Sein Fasten wird nicht ungültig; denn es wird vorausgesetzt, dass das Erbrechen, das das Fasten ungültig macht, absichtlich und ein Mundvoll sein muss. Hier fehlt eines davon, daher wird es nicht ungültig. Siehe Al-Tabyin 1: 325-326, Radd al-Muhtar 2: 111.