Das Urteil über den Fastenden, der weniger als einen Mundvoll erbricht und dann absichtlich erneut erbricht
Was ist das Urteil über den Fastenden, der weniger als einen Mundvoll erbricht und dann absichtlich erneut erbricht?
Antwort
Sein Fasten wird nicht ungültig, und das ist korrekt; da es nicht als Austritt gilt; denn ein voller Mund hat das Urteil eines Austritts, und weniger als das gilt nicht als Austritt, da es kontrollierbar ist. Siehe Al-Tabyin 1: 325-326, Radd al-Muhtar 2: 111.