Wer in den Ihram eintritt und seinen Ihram an den Ihram eines anderen bindet

Frage
Was ist das Urteil über jemanden, der in den Ihram eintritt und seinen Ihram an den Ihram eines anderen bindet?
Antwort
Sein Ihram ist gültig, wenn er mit dem Ihram eintritt, mit dem ein anderer in einem schwebenden Zustand eintritt, vorausgesetzt, er weiß, womit der andere in den Ihram eingetreten ist; denn es wurde von Anas, möge Allah mit ihm zufrieden sein, überliefert, dass Ali, möge Allah mit ihm zufrieden sein, zum Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, aus Jemen kam und sagte: "Womit hast du den Ihram angenommen?" Er antwortete: "Mit dem, womit der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, den Ihram angenommen hat." Er sagte: "Wenn ich nicht das Opfertier bei mir hätte, hätte ich den Ihram gelöst." [In Sahih al-Bukhari 2: 564, und Sahih Muslim 2: 914]. Wenn er jedoch mit dem Ihram eintritt, mit dem ein anderer eingetreten ist, und nicht weiß, womit der andere in den Ihram eingetreten ist, dann ist sein Ihram wie der eines Unbestimmten, und er ist verpflichtet, in einer der beiden Handlungen fortzufahren, und er kann entscheiden, für welche er sich entscheidet, bevor er mit den Handlungen einer von ihnen beginnt. Wenn er jedoch nichts bestimmt, gilt Folgendes: Wenn er um den Kaaba läuft, auch wenn es nur eine Runde ist, gilt sein Ihram für die Umrah, auch wenn er nicht die Umrah beabsichtigt hat. Wenn er in Arafat steht, bevor er um den Kaaba läuft, wird sein Ihram für die Hadsch gültig, auch wenn er nicht die Hadsch beabsichtigt hat. Wenn er vor den Handlungen behindert wird oder das Stehen verpasst oder Geschlechtsverkehr hat, wird es für die Umrah bestimmt. Siehe: Lubab al-Manasik, S. 119.
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