Wer am ersten Tag von Eid al-Fitr zu fasten begann und dann von der Unzulässigkeit des Fastens erfuhr, hat das Fasten ungültig gemacht
Ich begann am ersten Tag von Eid al-Fitr zu fasten und erfuhr dann von der Unzulässigkeit des Fastens, habe das Fasten ungültig gemacht. Muss ich nachholen?
Antwort
Es ist verboten, am ersten Tag des Eid al-Fitr zu fasten, und du bist nicht verpflichtet, diesen Tag nach dem Verstoß nachzuholen. Das gilt auch für jeden, der mit dem Fasten an einem der verbotenen Tage begonnen hat – den beiden Eiden, Eid al-Fitr und Eid al-Adha, sowie den drei Tagen von Tashriq. Wenn du jedoch das Fasten an diesem Tag gelobt hast, ist es gültig, und du musst brechen und es nachholen, was verpflichtend ist. Wenn du jedoch aus dem Gelübde gefastet hast, entbindet es dich von der Verpflichtung des Gelübdes, auch wenn es verboten ist, wie im Al-Hadiyya Al-Alaiyya, S. 174.