Waschen von jemandem, der Farbspuren hat

Frage
Wie ist das Urteil über die Wudu und das Waschen eines Malers, wenn Farbspuren auf ihm bleiben?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Der Maler und ähnliche Berufe, wenn an ihm Spuren von Farbe oder Ähnlichem haften bleiben: Wenn es ihm nicht möglich ist, diese leicht oder dauerhaft zu entfernen, hindert es nicht seine Reinheit für die Wudu oder das Waschen; denn das Gebot beim Waschen ist, den ganzen Körper zu waschen, außer was es ihm unmöglich macht, das Wasser zu erreichen oder schwierig ist. Hier ist es ihm schwierig, es zu waschen, und er kann sich nicht davor schützen, daher ist sein Wudu und das Waschen gültig, aber er sollte daran erinnert werden, sich so gut wie möglich davor zu schützen. Wenn er es jedoch leicht entfernen kann, sollte er es entfernen, und so sagte Scheich Abdul Fattah Abu Ghuddah, möge Allah ihm barmherzig sein. Siehe: Fußnote zum Öffnen des Kapitels der Fürsorge 1: 84, und Allah weiß es besser.
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