Frage
Ist Mundspülung und Nasenspülung bei der Wudu (Ritualwaschung) erforderlich?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Das Mundspülen und das Einatmen von Wasser sind Sunnah (empfohlene Praktiken) bei der Wudu (rituelle Waschung) und keine Pflicht; denn der Innenraum von Nase und Mund ist nicht direkt sichtbar; und es wurde von Ibn Abbas überliefert: „Wenn ein Mann sich von der Janabah (rituelle Unreinheit) reinigt und nicht spült und nicht einatmet, soll er die Wudu wiederholen, und wenn er dies bei der Wudu unterlässt, muss er sie nicht wiederholen.“ In den Überlieferungen 1: 13, sagte Al-Tahanawi in I‘la al-Sunan 1: 183: Der Hadith ist gut und geeignet zur Argumentation, und es gibt einen korrekten Beweis aus der Überlieferung von Ibn Sirin. Und weil der Mund von einer Seite innen und von einer anderen Seite außen ist: fühlbar, wenn der Mund geschlossen und geöffnet ist. Und rechtlich, beim Schlucken von Speichel des Fastenden, ist sein Urteil wie das eines Innenraums, da er damit nicht bricht, und beim Eindringen von etwas in seinen Mund ist sein Urteil wie das eines Außenraums; denn damit bricht er das Fasten. Daher wird es als Innenraum bei der Wudu und als Außenraum bei der Ghusl (vollständige Waschung) betrachtet; denn das, was in der Ghusl erwähnt wird, ist eine Übertreibungsform: {Und wenn ihr im Zustand der Unreinheit seid, dann reinigt euch} Al-Ma'idah: 6. Siehe: Sharh al-Wiqayah, 1: 35-36, Al-Bahr al-Ra'iq, 1/21, Durar al-Hukam, 1/11, Halabi Saghir, S. 10, Al-Ikhtiyar, 1/17, und Mukhtalif al-Riwayah, S. 326-327, und Allah weiß es am besten.