Frage
Was ist das Urteil über die Verwendung von Wasser, mit dem ein Hadath sich mit der Absicht gewaschen hat?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Das Wasser, mit dem sich der Mukhallaf mit der Absicht des Wudhu gewaschen hat, wird zu verwendetem Wasser und bleibt rein, aber nicht reinigend für den Zustand der Unreinheit. Es ist erlaubt, mit ihm die tatsächliche Unreinheit von Kleidung und Körper zu entfernen, aber es ist nicht erlaubt, sich damit zu waschen oder zu baden; denn das Wasser wird durch seine Verwendung zur Beseitigung der Unreinheit verwendet, unabhängig davon, ob dies mit der Absicht geschieht, die Unreinheit zu beseitigen oder ohne jegliche Absicht. Siehe: Erklärung der Vorbeugung S. 99, die Anleitung 1: 20, das Licht der Erklärung S. 23, und die Fürsorge 1: 396-397, und Gott weiß es am besten.