Frage
Eine Person ist gestorben und es gibt Schulden gegenüber den Menschen, und einer von ihnen hat auf sein Recht verzichtet. Nach der Teilung des Erbes fordert er sein Recht zurück. Hat er nach der Teilung des Erbes ein Recht, und wird der Verstorbene zur Rechenschaft gezogen?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Wenn von ihm klare Aussagen über den Verzicht auf sein Recht gemacht wurden, hat er nach der Teilung des Erbes kein Recht mehr. Es wäre jedoch besser für die Erben, ihm sein Recht zu geben, und Allah weiß es am besten.