Frage
Was ist das Urteil über die Nennung vor dem Betreten der Toilette?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Es ist Sunnah, vor dem Betreten der Toilette den Namen Allahs zu nennen; denn er sagte : „Der Schutz zwischen den Augen der Dschinn und den Blößen der Kinder Adams, wenn einer von ihnen die Toilette betritt, ist, dass er sagt: Im Namen Allahs.“ Dies steht in Sunan al-Tirmidhi 2/503, und al-Tirmidhi sagte: „Dies ist ein merkwürdiger Hadith, den wir nur auf diese Weise kennen, und seine Überlieferungskette ist nicht sehr stark – wegen der Schwäche von Muhammad ibn Hamid al-Razi – und es wurden von Anas einige Dinge über den Propheten in diesem Zusammenhang überliefert.“ Und in Sunan Ibn Majah 1/109, und im al-Mu'jam al-Awsat 3/67, siehe: al-Tawdhih, Erklärung der Einleitung von Abu al-Layth, und Allah weiß es am besten.