Die Art der Pflicht in der Almosensteuer

Frage
Was ist die Art der Pflicht in der Almosensteuer und wie hoch ist sie?
Antwort

Ich sage und mit Allahs Hilfe: Erstens: Ein halbes Sa' von Weizen, oder Weizenmehl, oder Weizenschrot, das heißt, was aus Weizen hergestellt wird, nämlich das feine Mehl - oder Rosinen; denn der Wert der Rosinen übersteigt normalerweise den Wert des Weizens, dann genügt es, von Weizen ein halbes Sa' zu nehmen, so sind die Rosinen vorzuziehen. Zweitens: Ein Sa' von Datteln, oder Gerste, oder Gerstenmehl, oder Gerstenschrot; es ist erlaubt, jede davon zu geben, auch wenn sie minderwertig ist. Was den Quark betrifft - der aus dem geschlagenen Milch hergestellt wird, gekocht und dann stehen gelassen wird, bis er sich absetzt - so wird der Wert berücksichtigt, und es genügt nur, wenn man den Wert berücksichtigt. Siehe: رد المحتار 2: 364, und شرح الوقاية ص229, und البدائع 2: 72, und Allah weiß es besser.

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