Die Abgeschiedenheit der Frau mit Erlaubnis des Ehemanns

Frage
Muss die Frau sich zurückziehen, wenn sie es sich selbst auferlegt hat?
Antwort

Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Abgeschiedenheit der Frau ist mit der Erlaubnis des Ehemanns gültig, wenn sie einen Ehemann hat; denn sie gehört zu den Menschen, die anbeten, und das einzige Hindernis ist das Recht des Ehemanns. Wenn die Erlaubnis vorliegt, fällt das Hindernis weg. Wenn die Frau also ein Gelübde zur Abgeschiedenheit abgelegt hat, kann ihr Ehemann sie daran hindern. Wenn sie sich von ihm trennt, muss sie das Gelübde nachholen; denn der Ehemann hat das Recht auf den Nutzen von ihr, und bei der Abgeschiedenheit verzögert sich sein Recht auf den Genuss des Nutzens. Daher kann er sie daran hindern, solange sie im Besitz des Ehemanns ist. Wenn sie sich von ihm trennt, ist sie verpflichtet, das Gelübde nachzuholen. Und da das Gelübde von ihr gültig ist, weil sie zu den Menschen gehört, die es ablegen können, wurde es jedoch durch das Recht des Ehemanns eingeschränkt. Wenn sein Recht durch die Trennung entfällt, fällt das Hindernis weg, und sie ist verpflichtet, das Gelübde nachzuholen. Siehe: Al-Bada'i 2: 109, und Gott weiß es besser.

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