Frage
Unterscheidet sich das Urteil über die Eröffnung eines Girokontos von einem Sparkonto im islamischen Recht in Zinsbanken?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist nicht erlaubt, ein Giro- oder Sparkonto bei einer Zinsbank zu eröffnen, es sei denn, es besteht die Notwendigkeit, dass keine islamische Bank vorhanden ist. Wenn er Zinsen von seinem Konto bei der Zinsbank erhält, sollte er diese spenden, und Gott weiß es besser.