Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wer ohne Verlangen entleert, wie wenn ihm der Samen aufgrund einer Krankheit, Müdigkeit, dem Tragen von schweren Dingen oder einem Schlag auf den Rücken entweicht, der ist nicht verpflichtet, sich zu waschen; denn es ist eine Bedingung für die Pflicht zur Waschung bei der Entleerung, dass der Samen von seinem Platz und seiner Ruhe aufgrund von Verlangen getrennt wird. Da die Bedingung nicht erfüllt ist, ist die Waschung nicht erforderlich. Siehe: رد المحتار 1: 108, والوقاية ص94, والسعاية 1: 310, والهداية 1: 17, والاختيار 1: 20, والكنْز ص4, والملتقى ص4, ومختصر القدوري ص3, und Gott weiß es besser.