Frage
Was ist das Urteil über jemanden, der über seinen Schuh mit einem großen Loch gewischt hat?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn der Riss so groß ist, dass drei Finger des kleinsten Fingers eines Mannes hineingesteckt werden können, aber beim Gehen nicht sichtbar ist, ist das Wischen darauf erlaubt; denn es ist eine Bedingung für die Erlaubnis des Wischens über die Socken, dass jeder der Socken frei von einem Riss ist, durch den drei Finger des kleinsten Fingers eines Mannes sichtbar werden. Hier ist die Bedingung erfüllt, daher zählt das Sichtbarwerden der Finger aus dem Riss und nicht die Möglichkeit, sie hineinzustecken. Anders verhält es sich, wenn der Riss zusammengezogen ist, aber sich beim Gehen öffnet und drei Finger des kleinsten Fingers eines Mannes oder mehr sichtbar werden, dann ist das Wischen darauf nicht erlaubt. Siehe: Erklärung der Vorbeugung S. 117, und Gott weiß es besser.