Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Sein Wudu wird nicht ungültig; denn es ist eine Bedingung für den Betenden, dessen Wudu durch Lachen ungültig wird, dass er volljährig ist. Wenn ein Junge lacht, wird sein Wudu nicht ungültig; denn es ist kein Vergehen gegen ihn. Siehe: Erklärung der Vorsorge, 2: 33-34, und Klärung der Wahrheiten, 1/ 11, und Öffnung des Tor der Fürsorge, 1/ 68, und die Wahl, 1/16-17, und verschiedene Überlieferungen, S.344-345, und Gott weiß es besser.