Zwangsenteignung durch den Staat

Frage
Darf der Staat einige Grundstücke zum Wohle der Allgemeinheit zwangsweise erwerben?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Aus der Regel des Zwangs wird die Notwendigkeit des Vertrags ausgeschlossen, wenn der Staat im Interesse der Menschen nach Zahlung des Preises an den Eigentümer greift. Malā Khusraw sagte in den "Dorr und Gharar" (2: 136) und Tamratashi im "Tannir" (4: 379): „Es ist erlaubt, ein Grundstück neben der Moschee zu nehmen, wenn es für die Menschen eng wird, gegen ihren Willen zum Preis.“ Ali Haidar sagte in "Dorr al-Hukam" (3: 233) zur Erklärung des Artikels (1216) des Gesetzbuchs: „(Im Bedarfsfall kann das Eigentum eines jeden zum Preis auf Anordnung des Sultans genommen werden und wird dem Weg zugerechnet), aber das Eigentum darf nicht aus seiner Hand genommen werden, solange ihm der Preis nicht gezahlt wurde. Das Eigentum eines jeden kann zum tatsächlichen Preis für öffentliche Vorteile wie den Weg, die Moschee und den Wasserlauf genommen werden, auch wenn der Eigentümer mit dem Verkauf nicht einverstanden ist. Daher kann im Bedarfsfall – wenn der Weg eng ist und die Notwendigkeit besteht, ihn zu erweitern – das Eigentum eines jeden zum Preis auf Anordnung des Sultans genommen werden, auch wenn der Eigentümer nicht einverstanden ist, und es wird dem Weg zugerechnet. Wenn also eine Moschee eng ist und nicht ausreicht, um die Betenden aufzunehmen, und jemand Eigentum hat, das mit dieser Moschee verbunden ist, und es notwendig ist, einen Teil dieses Hauses an die Moschee anzuschließen, und der Eigentümer des Hauses sich weigert, diesen Teil seines Eigentums zu verkaufen, wird nicht auf seine Zustimmung geachtet, und der notwendige Teil für die Moschee und das Umfeld der Moschee wird gegen seinen Willen und Zwang zum Preis genommen, und die Moschee wird erweitert. Ebenso wird der Platz für den Wasserlauf zum Preis genommen, auch wenn der Eigentümer nicht einverstanden ist, aber das Eigentum wird nicht aus seiner Hand genommen, solange ihm der Preis nicht sofort gezahlt wird, dies gilt, wenn das Eigentum ohne Zustimmung des Eigentümers genommen wird oder das Eigentum mit Zustimmung des Eigentümers durch den sofortigen Verkauf zum Preis genommen wird.“ Allah weiß es besser.
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