Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs der Frau auf ihre Mitgift

Frage
Hat die Frau das Recht, ihre Mitgift nach der Scheidung oder während der Scheidung (Wartezeit) zu verlangen?
Antwort

Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Mitgift steht der Frau gemäß dem, was im Vertrag vereinbart wurde, zu. Wenn im Vertrag beispielsweise nach der Scheidung steht, ist sie zu diesem Zeitpunkt fällig, und Gott weiß es besser.

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