Zeit des Opfers, wenn das Eid-Gebet nicht verrichtet wird

Frage
In den Ländern, in denen das Eid-Gebet in Gemeinschaft verboten ist, wann ist das Opfer? Ist es erlaubt, dies zu fatwā zu geben, wenn das Gebet am Tag des Opfers aus einem Grund oder ohne Grund ausgelassen wird? Das Opfer ist nicht erlaubt, bis die Sonne aufgeht, und das Opfer ist am nächsten Tag und am übernächsten Tag vor dem Gebet erlaubt; denn die Zeit des Gebets ist mit dem Untergang der Sonne am ersten Tag verstrichen, und das Gebet am nächsten Tag ist ein Nachholgebet, so steht es auch im Al-Sarakhsi.
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn sie beten, auch wenn es nur eine kleine Anzahl in der Stadt ist, dann ist das Opfer nach dem Gebet. Wenn sie jedoch aufgrund dieses Vorwandes überhaupt nicht beten, ist es nach dem Fajr erlaubt. Dies unterscheidet sich von der erwähnten Angelegenheit; denn es wird bei al-Sarakhsi angenommen, dass sie am zweiten oder dritten Tag beten. In unserem Fall gehören sie zu den Leuten des Schwarz, da der Vorwand weiterhin besteht. Und Gott weiß es am besten.
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