Frage
Wann ist die Zeit der Verpflichtung zur Almosen des Fastenbrechens?
Antwort
Es ist die Zeit des Aufgangs der zweiten Morgendämmerung am Tag des Festes, selbst wenn ihm ein Sohn geboren wurde, oder wenn er ungläubig war und zum Islam konvertierte, oder wenn er arm war und wohlhabend wurde. Wenn dies vor dem Sonnenaufgang geschieht, ist die Zakat al-Fitr für ihn verpflichtend, und wenn es danach geschieht, ist sie nicht verpflichtend. Ebenso gilt, dass jemand, der vor dem Aufgang der Morgendämmerung stirbt, keine Zakat al-Fitr schuldet, aber wenn er danach stirbt, ist sie verpflichtend; denn der Prophet Muhammad (صلى الله عليه وسلم) sagte: "Euer Fasten ist an dem Tag, an dem ihr fastet, und euer Festmahl ist an dem Tag, an dem ihr das Fest feiert." (Überliefert von Al-Tirmidhi, 3: 80, und als gut befunden, sowie von Al-Daraqutni, 2: 164). Das bedeutet, dass die Zeit des Festmahls an den Tag des Festes gebunden ist, da es auf den Tag hinzugefügt wurde, und diese Hinzufügung zeigt die Spezifität. Die Spezifität der Zeit für das Festmahl wird am Tag deutlich, denn die Nächte sind in Bezug auf das Festmahl gleich, sodass die Spezifität nicht sichtbar wird. Daraus ergibt sich, dass mit der Zakat al-Fitr die Zakat am Tag des Festes gemeint ist, und die Zakat wurde dem Tag des Festes hinzugefügt, was der Grund für ihre Verpflichtung ist. Siehe: Al-Waqaya, S. 260, und Fath Bab al-Ianaya, 1: 554, und Al-Hadiyya al-Alaiyya, S. 241.