Zakat für das vermietete Haus

Frage
Ein zweistöckiges Haus, von denen eines zum Wohnen und das andere zur Vermietung dient. Muss Zakat auf das Mietshaus gezahlt werden?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Die Zakat ist fällig, wenn die Miete des Hauses zusammen mit dem, was man an Geld besitzt, den Nisab erreicht, der einen Betrag von (100) Gramm Gold entspricht, und ein Jahr vergangen ist. Was das Haus selbst betrifft, das vermietet wird, so gibt es darauf keine Zakat, Allah weiß es besser.
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