Zakat des gespendeten Geldes, wenn es im Besitz des Zakatpflichtigen bleibt

Frage
Eine Person hat einen Geldbetrag für den Bau einer Moschee gespendet. Der Ausschuss der Moschee hat den Betrag eine Zeit lang bei sich behalten. Muss der Spender Zakat auf diesen Betrag zahlen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn er als Treuhand bei ihm bleibt, ist keine Zakat fällig, und wenn er in seinem Besitz bleibt und die Spende nach einer Weile erfolgt, ist Zakat darauf fällig, und Gott weiß es am besten.
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