Zakat des Erbes vor dem Empfang

Frage
Ist das Erbe, das der Erbe noch nicht empfangen hat, eine schwache Schuld, sodass keine Zakat darauf fällig ist, oder ist es eine mittlere Schuld, sodass die Zakat für die vergangenen Jahre fällig wird, wenn er es empfängt?
Antwort

Ich sage und mit Allahs Hilfe: Die Zakat auf das Erbe ist nicht fällig, bis es empfangen wird; daher ist die Zakat für die Vergangenheit nicht fällig. Al-Jassas sagte in der Erklärung von Al-Tahawi: 341: (Was ohne Gegenleistung, wie das Erbe, oder mit einer Gegenleistung, die kein Geld ist, wie die Mitgift und die Entschädigung bei der Scheidung, die Entschädigung für einen Fehler und die absichtliche Entschädigung, wenn man sich darauf einigt, betrifft, darauf ist keine Zakat fällig, bis es empfangen wird, und ein Jahr nach dem Empfang muss vergehen). Und Allah weiß es am besten.

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