Antwort
Der Mindestbesitz an Schafen für die Zakat beträgt vierzig Schafe, und es ist nichts in weniger als dieser Anzahl fällig. Von vierzig bis einhundertzwanzig ist ein Schaf fällig, von einhunderteinundzwanzig bis zweihundert sind zwei Schafe fällig, von zweihundertundeins bis dreihundertneunundneunzig sind drei Schafe fällig, und von vierhundert bis vierhundertneunundneunzig sind vier Schafe fällig, und so weiter. Überliefert von Anas, möge Allah mit ihm zufrieden sein: "Als Abu Bakr, möge Allah mit ihm zufrieden sein, ihm dieses Schreiben verfasste, als er ihn zu den Bahrein entsandte: Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen, dies ist die Pflicht der Almosen, die der Gesandte Allahs, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden geben, den Muslimen auferlegt hat, und Allah hat dies seinem Gesandten befohlen. Wer von den Muslimen danach fragt, soll es ihm geben, und wer mehr verlangt, soll es nicht geben... In Bezug auf die Almosen für Schafe, wenn sie vierzig bis einhundertzwanzig Schafe sind, dann sind zwei Schafe fällig, wenn sie über einhundertzwanzig bis zweihundert steigen, dann sind es drei Schafe, wenn sie über dreihundert steigen, dann ist es für jedes einhundert Schafe...", in Sahih al-Bukhari 2: 573. Und von Ibn Umar, möge Allah mit beiden zufrieden sein, in der Fortsetzung des vorherigen Buches des Gesandten Allahs: "Und für jedes vierzig Schafe ist ein Schaf bis einhundertzwanzig, wenn sie mehr sind, dann zwei Schafe bis zweihundert, wenn sie mehr sind, dann drei Schafe bis dreihundert Schafe, und wenn sie über dreihundert Schafe steigen, dann ist es für jedes einhundert Schafe ein Schaf, und dann gibt es nichts, bis es vierhundert erreicht...", in Sunan al-Tirmidhi 3: 17, und er hat es als gut bewertet, und in al-Mustadrak 1: 549, und in Sunan Abi Dawood 2: 98.