Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Zakat ist auf die Werkzeuge der Handwerker nicht fällig, auch wenn sie den Mindestbetrag erreichen; denn es ist erforderlich, dass der Mindestbetrag, auf den Zakat fällig ist, über den ursprünglichen Bedarf hinausgeht. Die Werkzeuge der Handwerker, die sie in ihrem Beruf verwenden, gelten als ursprüngliche Bedürfnisse, auf die keine Zakat fällig ist und die nicht zum Mindestbetrag zählen; denn jemand, der mit seinem ursprünglichen Bedarf beschäftigt ist, ist wie jemand, der nichts hat. Der Arzt zählt die Werkzeuge, die er in seiner Praxis verwendet, nicht zum Mindestbetrag, ebenso der Anwalt zählt die Möbel seines Büros nicht, der Ingenieur zählt die Maschinen, die er im Bau verwendet, nicht, und der Mechaniker und der Schmied zählen ihre Werkzeuge nicht, ebenso der Taxifahrer zählt sein Auto nicht, und die Besitzer von Fabriken, Steinbrüchen, Sägen, Bäckereien, Restaurants und Geschäften zählen die Maschinen, die sie verwenden, nicht, im Gegensatz zu Rohstoffen und hergestellten Produkten, die als Teil des Mindestbetrags gelten. Auch die Besitzer von Lebensmittelläden, Apotheken und ähnlichen Geschäften zählen die Möbel wie Regale, Tische, Kühlschränke und ähnliche Dinge nicht, im Gegensatz zu den zum Verkauf angebotenen Produkten, die als Teil des Mindestbetrags gelten und auf die Zakat fällig ist. Wie im Kommentar von Al-Muhtār (2: 8) und Al-Bahr Al-Rā'iq (2: 222) erwähnt, und Gott weiß es besser.