Zakat auf Lebensmittel- und Bekleidungsgeschäfte

Frage
Muss jemand, der einen Lebensmittelladen, eine Apotheke oder ein Bekleidungsgeschäft besitzt, Zakat zahlen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Besitzer von Lebensmittelgeschäften, Apotheken und Bekleidungsgeschäften betrachten Möbel wie Regale, Schreibtische, Kühlschränke und ähnliche Dinge nicht als Teil des Zakat-Vermögens, im Gegensatz zu den zum Verkauf angebotenen Produkten, die als Teil des Zakat-Vermögens gelten und für die Zakat fällig ist. Wie im Kommentar von Al-Muhit (2: 8) und Al-Bahr Al-Ra'iq (2: 222) erwähnt, und Gott weiß es besser.
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