Frage
Ist Zakat auf ein Haus fällig, das ich durch Schenkung erworben habe, obwohl ich es beim Erwerb für den Handel vorgesehen habe?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist Zakat darauf fällig; denn das Geschenk gilt als ein freiwilliger Grund für das Eigentum, und es war mit der Absicht des Handels zum Zeitpunkt des Eintritts des Eigentumsgrundes verbunden, was die Zakat erforderlich macht. Im Gegensatz zu dem, der die Handelsabsicht nach dem Eintritt des freiwilligen Eigentumsgrundes hat, für den ist die Zakat nicht fällig, solange er es nicht verkauft; denn die Absicht wird nur berücksichtigt, wenn sie zum Zeitpunkt des Eintritts des Eigentumsgrundes vorhanden ist. Und Gott weiß es besser.