Frage
Ist Zakat auf ein Auto fällig, das ich durch Erbschaft erworben habe, obwohl ich die Absicht hatte, damit zu handeln, als ich es besaß?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Es ist keine Zakat darauf fällig, auch wenn man sie für den Handel beabsichtigt, solange man sie nicht verkauft; denn es ist eine Voraussetzung für den Besitz, auf den Zakat fällig ist, zusätzlich zur Absicht, damit Handel zu treiben, dass der Erwerb freiwillig erfolgt, während das Erbe als ein zwingender Grund und nicht als freiwilliger gilt. Allah weiß es besser.