Frage
Ist Zakat auf eine Farm fällig, die ich aufgrund eines Vergleichs über die Vergeltung erworben habe?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn du die Absicht hast, damit zu handeln, zum Zeitpunkt des Eintretens des Grundes für das Eigentum, nämlich dem Vergleich über die Vergeltung, dann ist die Zakat darauf verpflichtend; denn der Vergleich über die Vergeltung wird als ein wahlfreier Grund für das Eigentum angesehen, und die Verbindung des Eigentums mit der Absicht des Handels zum Zeitpunkt des Eintretens des Grundes für das Eigentum gilt als Grund für die Zakat. Wenn du jedoch nicht die Absicht hattest, damit zu handeln, oder die Absicht hattest, aber erst nach dem Eintreten des Eigentums, dann ist die Zakat nicht verpflichtend, es sei denn, du verkaufst es; denn die maßgebliche Zeit für die Absicht ist der Zeitpunkt des Eintretens des Grundes für das Eigentum, und Gott weiß es besser.