Frage
Mein Mann hat mir als Brautgabe eine Wohnung gegeben, muss ich Zakat darauf zahlen?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Wenn du die Absicht hast, mit ihr zu handeln, zum Zeitpunkt des Entstehens des Eigentums an ihr, das durch die Ehe verursacht wird, ist die Zakat darauf verpflichtend; denn die Ehe wird als ein freiwilliger Grund für das Eigentum betrachtet, und die Verbindung des Eigentums mit der Absicht des Handels zum Zeitpunkt des Entstehens des Eigentums ist ein Grund für die Zakat. Wenn du jedoch nicht die Absicht hast, damit zu handeln, oder die Absicht erst nach der Ehe hast, dann ist die Zakat nicht verpflichtend, solange du sie nicht verkaufst; denn der relevante Zeitpunkt für die Absicht ist der Zeitpunkt des Entstehens des Eigentums, und Allah weiß es am besten.