Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Zakat ist auf den Verkaufspreis vor der Annahme nicht fällig; denn es ist eine Bedingung für die Fälligkeit der Zakat, dass das Geld vollständig im Eigentum steht, sowohl in Bezug auf die Substanz als auch auf die Verfügung. Vor der Annahme des Verkaufs ist das Eigentum unvollständig, daher ist die Zakat nicht fällig; da die Bedingung nicht erfüllt ist. Gott weiß es besser.