Hinweis: Diese Fatwa wurde durch künstliche Intelligenz übersetzt.
Frage
Vor dem Ramadan habe ich einer armen Familie einen Betrag gegeben und beabsichtigt, dass es als Zakat al-Fitr für mein Fasten gilt. Darf ich Zakat al-Fitr vor dem Monat Ramadan zahlen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist erlaubt, die Zahlung der Almosen für das Fastenbrechen jederzeit vorzuziehen, im Ramadan und vor dem Ramadan, und Gott weiß es am besten.