Frage
Ist es erlaubt, Fastende mit Zakat-Geld zu versorgen, und kann eine Stiftung mit Zakat-Geld gegründet werden?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist nicht erlaubt, die Fastenden mit Zakat-Geld zu brechen, wenn es sich um ein Festmahl handelt, zu dem eingeladen wurde; denn die Bedingung ist das Eigentum und nicht die Erlaubnis. Das Essen bei einem Festmahl ist eine Erlaubnis und zählt daher nicht als Zakat. Das Geben von Mahlzeiten, sodass sie Eigentum werden, ist jedoch aus der Zakat erlaubt, da das Eigentum gegeben ist. Es ist nicht erlaubt, dass das Stiftungsvermögen aus Zakat stammt; denn die Bedingung für Zakat ist das Eigentum des Bedürftigen, und dies ist nicht erfüllt. Und Gott weiß es besser.