Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn dies zum Zweck der Verschönerung für den Ehemann geschieht und kein Schaden entsteht, ist es erlaubt und nicht verboten. Es ist zu beachten, dass das Anbringen solcher Wimpern die Gültigkeit der Wudu (rituellen Waschung) beeinträchtigt, da das Wasser nicht zu ihren natürlichen Wimpern gelangt. Es gibt keinen Grund bei den Gelehrten, der als Veränderung der Schöpfung Gottes bezeichnet wird. Die Verschönerung wird nicht als Einwand gegen die Schöpfung betrachtet, denn Allah, der Erhabene, hat bestimmte Überflüssigkeiten in unserem Körper, wie Haare und anderes, geschaffen und verlangt von uns, diese zu entfernen und uns zu reinigen. Dies ist keine Veränderung der Schöpfung Allahs, sondern wir sagen: Allah ist schön und liebt die Schönheit, und die Frau ist verpflichtet, sich für ihren Ehemann nach besten Kräften zu verschönern. Und Allah weiß es am besten.