Wiederholung des Gebets nur bei Zweifel an einem Fehler

Frage
Muss das Pflichtgebet nur wegen des Zweifels an einem Fehler im Gebet ohne genaue Bestimmung der Art des Fehlers, aber vorsorglich, wiederholt werden?
Antwort

Ich sage und mit Gottes Hilfe: Das Gebet wird wiederholt, wenn eine Pflicht vernachlässigt wurde, nicht aus anderen Gründen. Wenn du dir sicher bist, dass eine Pflicht vernachlässigt wurde, dann wiederhole es, andernfalls nicht. Und Gott weiß es besser.

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