Frage
Wie erfolgt die Erfassung der Waren, die sich in den Lagerbeständen befinden?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Es ist üblich, Waren in Lagerräumen zu verkaufen, unabhängig davon, ob der Verkauf von Messen oder Börsen stammt. Der Besitz wird nicht allein durch den Erhalt eines Dokuments, das das Recht am Verkauf belegt, begründet, auch wenn es eine bestimmte Nummer enthält, die den Verkauf bestimmt, es sei denn, der Käufer stimmt zu, dass die Ware entweder verbal oder durch Gewohnheit bleibt. In diesem Fall ist er rechtlich im Besitz, und die Ware bleibt im Lager als Verwahrung. Ebenso, wenn die Ware keine bestimmte Nummer hat, sondern auf andere Weise bestimmt wurde und im Lager gelassen wird, ist er im Besitz, und ihr Verbleib im Lager ist als Verwahrung zu betrachten. Unser Scheich hat Methoden für den Besitz in Lagerräumen im Fiqh der Verkäufe (2: 393 - 402) vorgestellt, aber das, was ich erwähnt habe, ist ausreichend. Allah weiß es am besten.