Frage
Zwei Personen sind seit 2010 Geschäftspartner, und der Verlust war aufgrund eines von ihnen. Er hat sich verpflichtet, das Geld an die andere Person zurückzugeben, und sie haben sich getrennt. Bis jetzt hat er nichts von ihm gehört und hat überall und in den sozialen Medien nach ihm gesucht, aber ihn nicht gefunden. Erstens, wie berechnet man das Geld bei Wechselkursänderungen, und zweitens, was soll er in diesem Fall tun, da er das Geld an den Partner zurückgeben möchte, ihn aber nicht finden kann?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn die Veränderung im Prozess erheblich ist, wird sie nach dem Wert berechnet, und wenn sie gering ist, wird sie in ihrem Zustand berechnet. Du solltest das Geld in einem speziellen Konto für ihn aufbewahren, bis du es findest und es ihm gibst. Wenn du den Tod fürchtest, spende es für ihn. Gott weiß es besser.