Frage
Ist es erlaubt, nach der Ankunft am Reisestort das Nachmittagsgebet verkürzt mit zwei Einheiten zu verrichten, wenn das Abendgebet nach der Ankunft bereits begonnen hat?
Antwort
Ich sage, und mit Gottes Hilfe: Der Ort, zu dem du gereist bist, ist ein Ort, an dem du Reisender bist. Du verkürzt das Gebet, wenn du nicht die Absicht hast, fünfzehn Tage oder mehr zu bleiben. Wenn du jedoch die Absicht hast, fünfzehn Tage zu bleiben, vollendest du das Gebet. Und Gott weiß es am besten.