Frage
Ein Verein möchte einen Wettbewerb veranstalten und erhebt Teilnahmegebühren von den Teilnehmern, wobei der Preis des Wettbewerbs aus diesen Gebühren besteht. Wie ist das rechtliche Urteil?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn alle Teilnehmer am Wettbewerb Gebühren zahlen, dann gilt es als Glücksspiel und ist nicht erlaubt. Wenn jedoch einige Teilnehmer, auch nur einer, keine Gebühren gezahlt hat, ist es erlaubt, was als zulässig bezeichnet wird, vorausgesetzt, der Wettbewerb hat einen offensichtlichen wissenschaftlichen Nutzen, und Gott weiß es besser.