Wer unbestimmt in den Ihram eintritt, hat die Absicht, ohne eine bestimmte Pilgerfahrt oder Umrah, und tritt dann ein zweites Mal mit der Absicht einer Pilgerfahrt in den Ihram ein.
Was ist das Urteil über jemanden, der unbestimmt in den Ihram eintritt, die Absicht hat, ohne eine bestimmte Pilgerfahrt oder Umrah, und dann ein zweites Mal mit der Absicht einer Pilgerfahrt in den Ihram eintritt?
Antwort
Er muss eine Umrah und eine Hadsch durchführen, wobei die erste Ihram für die Umrah und die zweite für die Hadsch ist. Siehe: Lubb al-Manasik S. 119.