Frage
Was ist das Urteil über jemanden, der mit der Absicht umgeht, eine Umrah zu machen, und zum Hajj ruft?
Antwort
Die Absicht zählt, was man im Herzen beabsichtigt, nicht das, was man mit der Zunge ausgesprochen hat. Daher ist die Umrah für ihn verboten; denn das, was ihm über die Zunge kam, steht im Widerspruch zu dem, was er im Herzen beabsichtigt hat. Die Regel lautet, dass die Absicht zählt, nicht das, was ausgesprochen wurde. Siehe: Lubb al-Manasik S. 113.