Wer mit der Absicht einer Pilgerfahrt (Hajj) in den Zustand der Ihrām eintritt und mit der Absicht einer Umrah und Hajj ruft

Frage
Was ist das Urteil über jemanden, der mit der Absicht einer Pilgerfahrt (Hajj) in den Zustand der Ihrām eintritt und mit der Absicht einer Umrah und Hajj ruft?
Antwort
Die Absicht zählt, was man im Herzen beabsichtigt, nicht das, was man mit der Zunge ausgesprochen hat. Daher ist es unzulässig, wenn das, was ihm über die Lippen kommt, dem widerspricht, was er im Herzen beabsichtigt hat. Die Regel lautet, dass die Absicht zählt, nicht das, was ausgesprochen wurde. Siehe: Lubbab al-Manasik S. 113.
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