Frage
Was ist das Urteil über jemanden, der mit dem Herzen eine Hadsch und Umrah beabsichtigt und mit der Umrah den Talbiya ruft?
Antwort
Die Absicht zählt, was man im Herzen beabsichtigt, nicht das, was man mit der Zunge ausgesprochen hat. Daher ist er mit einer Pilgerfahrt und Umrah unrechtmäßig, weil das, was ihm über die Lippen kam, im Widerspruch zu dem steht, was er im Herzen beabsichtigt hat. Die Regel besagt, dass die Absicht zählt, nicht das, was ausgesprochen wurde. Siehe: Lubb al-Manasik S. 113.