Wer ein Pflichtgebet beabsichtigte und es begann, dann aber vergaß und es für ein freiwilliges Gebet hielt
Was ist das Urteil über jemanden, der ein Pflichtgebet beabsichtigte und es begann, dann aber vergaß und es für ein freiwilliges Gebet hielt und es in diesem Glauben beendete?
Antwort
Sein Gebet gilt als Pflichtgebet und es wird ihm angerechnet. Siehe: Al-Wiqaya, S. 144.