Wer ein Opfer für die Pilgerfahrt (Hajj) schuldet und nicht nach Mekka zurückkehren kann

Frage
Eine Person hat ein Opfer für die Pilgerfahrt (Hajj) zu bringen, hat es aber nicht in Mekka geschlachtet und ist jetzt in ihr Heimatland zurückgekehrt. Jetzt gibt es keine Hoffnung, nach Mekka zu gehen, aufgrund der schwierigen Verfahren. Was soll sie tun?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Er sollte sich mit jemandem absprechen, der ihm in Mekka schlachten kann, und Gott weiß es besser.
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