Wer die Pilgerfahrt (Hajj) für jemand anderen beabsichtigt hat und nicht für sich selbst die Pflichtpilgerfahrt vollzogen hat
Was ist das Urteil über jemanden, der die Pilgerfahrt (Hajj) für jemand anderen beabsichtigt hat und nicht für sich selbst die Pflichtpilgerfahrt vollzogen hat?
Antwort
Sein Hadsch gilt für das, was er beabsichtigt hat, auch wenn er die Hadsch des Islam nicht vollzogen hat.