Wer die Pilgerfahrt (Hajj) begonnen hat und sie für die Gelübde-Pilgerfahrt, die er gelobt hat, beabsichtigt hat, aber die Pflicht-Pilgerfahrt nicht durchgeführt hat
Was ist das Urteil über jemanden, der die Pilgerfahrt begonnen hat und sie für die Gelübde-Pilgerfahrt, die er gelobt hat, beabsichtigt hat, aber die Pflicht-Pilgerfahrt nicht durchgeführt hat?
Antwort
Sein Hadsch gilt, auch wenn er nicht die Hadsch des Islam vollzogen hat. Siehe: Al-Maslak Al-Mutqasit S. 120.